Häufig nachgefragt......

Duales Studium » Ausbildungsvertrag »
Der Ausbildungsvertrag
Ein Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungsstätte ist neben dem Abitur oder vergleichbarer Qualifikation die zweite Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Dualen Hochschule. Der Inhalt des Vertrags ist für alle Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg einheitlich und verbindlich. Der Text des Vertrags wird von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vorgegeben und darf von keiner Vertragspartei modifiziert werden. Nur ein in der Originalform belassener Vertrag zusammen mit dem Abiturzeugnis bilden die formalen Voraussetzungen zur Zulassung!
Download (Version vom 22.12.2009)
*Absolvent(inn)en des Studiengangs Wirtschaftsinformatik schließen mit dem 'Bachelor of Science' ab.
Die vor dem 24.11.2009 abgeschlossenen Verträge mit den bisherigen Formularen behalten trotz der Einführung der neuen Vertragsformulare bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
Status der DH-Studenten
Der/die DH-Student/in ist einerseits Studierender an der Dualen Hochschule, zum anderen steht er während der gesamten Ausbildungszeit in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis. Der Studierende erhält durchgängig (also auch während der Theoriephase) eine monatliche Ausbildungsvergütung. Die Vergütung wird zwischen dem Bewerber und der Ausbildungsstätte vereinbart. Dabei gelten die vom Kuratorium der Dualen Hochschule Baden-Württemberg festgelegten Mindestvergütungen.