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Amt für Studiengebühren
Cordula Münch
Fon: 07321 2722-123
Fax: 07321 2722-129
Raum: 712, Marienstraße 20
muench@dhbw-heidenheim.de
Antragsformulare
Homepage der L-Bank
Hier können Sie das Darlehen nach Prüfung der BA beantragen.
Studiengebührenhandbuch der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Informationen des Ministeriums
Rechtsquellen

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Ausnahmen und Befreiungen
Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind
- beurlaubte Studierende (Beurlaubungsgrund: Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit),
sofern der Beurlaubungsantrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde.
Achtung: An den Dualen Hochschulen gibt es kein Praxissemester im Sinne von §3, Ziffer 2 LHGebG! - Das Studienhalbjahr an der Dualen Hochschule ist in Studienabschnitte an der staatlichen Studienakademie (=Theoriephase) und Ausbildungsabschnitte in den Ausbildungsstätten (=Praxisphase) unterteilt. Diese Phasen wechseln in der Regel im Dreimonatsrhythmus. Die Zahl der Vorlesungsstunden je Studiengang an der DHBW entspricht im theoriebezogenen Ausbildungsteil mit 2.250 Stunden bis zur Bachelorprüfung im Wesentlichen der an Fachhochschulen erteilten Stundenzahl. Deshalb ist es gerechtfertigt, an der DHBW die gleiche Studiengebühr zu verlangen.
Von der Gebührenpflicht sollen Studierende auf Antrag befreit werden,
- die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden
Geschwisterregelung, - bei denen sich ihre Behinderung oder chronische Erkrankung erheblich studienerschwerend auswirkt,
- die ein Theoriesemester im Ausland absolvieren. Zur Genehmigung eines Auslandstheoriesemesters muss Rücksprache mit dem/r zuständigen Studiengangsleiter/in gehalten werden. Er/Sie gibt Auskunft darüber, ob die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt werden und erteilt die Genehmigung für die ausgewählten Kurse die in der
Pflichtkursliste enthalten sind.
Anträge auf Gebührenbefreiung müssen rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit vorliegen!
Der Begriff der "Vorlesungszeit" an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist mit dem Begriff Theoriephase gleichzusetzen. Den Antrag auf Befreiung hat der/die einzelne Studierende daher vor Beginn seiner/ihrer jeweiligen Theoriephase an der DHBW Heidenheim zu stellen.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung unser Antragsformular und fügen Sie diesem alle dort genannten Unterlagen bei.
Wichtig: Anträge können nur dann entschieden werden, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen! Erst wenn Sie einen Befreiungsbescheid von uns erhalten haben, sind Sie von der Zahlung der Studiengebühr befreit, d.h. Ihr Antrag allein genügt zunächst nicht.