Darlehensfinanzierung

Amt für Studiengebühren

Cordula Münch
Fon: 07321 2722-123
Fax: 07321 2722-129
Raum: 712, Marienstraße 20
muench@dhbw-heidenheim.de

Andrea Nagel
Fon: 07321 2722-125
Fax: 07321 2722-129
Raum: 711, Marienstraße 20
nagel@dhbw-heidenheim.de

Antragsformulare

Homepage der L-Bank

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.l-bank.de

Hier können Sie das Darlehen nach Prüfung der BA beantragen.

Studiengebührenhandbuch der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Informationen des Ministeriums

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterMWK-BW Studiengebührenwebsite

Rechtsquellen

 Duales Studium » Studiengebühren » Darlehensfinanzierung » 

Darlehensfinanzierung

Bei der L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank) besteht die Möglichkeit, für die Finanzierung der allgemeinen Studiengebühr ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Das Darlehen ist einkommens- und vermögensunabhängig.

 

Anspruchsberechtigt sind:

  1. Deutsche,*
  2. Staatsangehörige der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie deren Familienangehörige,*
  3. heimatlose Ausländer,*
  4. Ausländer und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen ihrer schulischen Vorbildung (Allgemeine Hochschulreife) in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben,*

 *) die bei Aufnahme ihres Erststudiums jünger als 40 Jahre alt sind.

 

 

Der Anspruch wird maximal für die Dauer der Regelstudienzeit des aktuellen Studiengangs plus 4 Semester gewährt. Alle Studiengänge an der Dualen Hochschulehaben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. Der Anspruch auf Darlehensgewährung wird um die Anzahl der Vorstudienzeiten in Deutschland gekürzt.

Beispielrechnung:   

     6 Semester Regelstudienzeit an der Dualen Hochschule

 +  4 Semester

-------------------

 = 10 Semester

 -   3 Semester Vorstudienzeit (Jura in Konstanz)

-------------------------------------------------------------

  = 7 Semester Anspruch auf ein L-Bank-Darlehen

Semester, für die der/die Studierende beurlaubt war oder wegen Kindererziehung, Behinderung, weit überdurchschnittlicher Begabung oder herausragender Studienleistungen befreit war, werden nicht auf die Vorstudienzeiten angerechnet, d.h. der Darlehensanspruch verlängert sich um diese Semester.

Vorgehensweise

Um ein Darlehen bei der L-Bank aufnehmen zu können, müssen Sie beim Büro für Studiengebühren Ihre Darlehensberechtigung prüfen lassen, indem Sie einen Antrag auf Feststellung Ihres Darlehensanspruchs stellen.

Nach Prüfung durch das Büro für Studiengebühren erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Eine Kopie davon reichen Sie zusammen mit dem Darlehensantrag der L-Bank bei der Dualen Hochschule ein. Diese beiden Dokumente werden vom Büro für Studiengebühren an die L-Bank weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass die L-Bank Ihren Darlehensantrag nur dann bearbeitet, wenn er über die Duale Hochschule weitergeleitet wurde.

Die L-Bank übersendet Ihnen nach Eingang der Antragsunterlagen den Darlehensvertrag. Nach Abschluss des Darlehensvertrags überweist die L-Bank die Studiengebühren (500 € je Semester) direkt an die Duale Hochschule. 

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den Rückzahlungsmodalitäten erhalten Sie auf der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterHomepage der L-Bank.

 

Die Antragstellung erfolgt durch Einreichung von Darlehensantrag und Feststellungsbescheid beim Büro für Studiengebühren – spätest möglicher Abgabetermin ist der 1. Oktober vor dem Antragszeitraum.

Hinweis: Das hier beschriebene Antragsverfahren betrifft nur Darlehensanträge für Studiengebühren bei der L-Bank.

Unabhängig davon bieten auch andere Banken Studiengebührenkredite an. Sofern Sie einen Kreditantrag bei einer anderen Bank stellen wollen, erkundigen Sie sich bitte direkt bei der Bank nach den erforderlichen Papieren.


 
 08.02.2012 
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Letzte Änderung: 28.02.2011, 16:29