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Studienfinanzierung
Das Studium verlangt volle Konzentration und Aufmerksamkeit. Der finanzielle Grundstock zum Studieren sollte deshalb rechtzeitig und ausreichend gelegt werden. Die Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums muss jeder für sich individuell abklären. Im Folgenden dazu einige Beispiele:
Bafög
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz haben Studierende einer Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die finanzielle Förderung einer ihrer Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung.
Einkünfte während der Ausbildung
Ab dem WS 2008/2009 dürfen Studierende in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten 4.800 Euro brutto (d.h. im Monat 400 Euro) verdienen, ohne Abzüge befürchten zu müssen. Nur beim Ableisten eines Praxissemesters gelten andere Freibeträge.
Formular: Bescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung
Wohngeld
Wohngeldberechtigt sind Studierende, die mit Familienmitgliedern (Kind(er) und/oder Ehegatten) zusammen in einer Wohnung leben und keine Leistungen nach dem SGB II beziehen. Ansonsten kann ein Wohngeldanspruch nur dann bestehen, wenn der Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch (mehr) auf BAföG-Leistungen hat. In Frage kommen kann z. B. die Überschreitung der Altersgrenze oder der Förderungshöchstdauer.
Für die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalles ist die Wohngeldstelle des Aufenthaltsortes zuständig.
Werbungskosten
Diese Erklärung ist nur auszufüllen, wenn Werbungskosten geltend gemacht werden, die den Arbeitnehmerpauschbetrag gem. § 9a Nr. 1 EStG (920 EUR) übersteigen.