Studiengebühren

Amt für Studiengebühren

Cordula Münch
Fon: 07321 2722-123
Fax: 07321 2722-129
Raum: 712, Marienstraße 20
muench@dhbw-heidenheim.de

Sprechzeiten
Mo - Do: 13:00 - 16:00 Uhr
Fr:          11:00 - 13:00 Uhr

Antragsformulare

Homepage der L-Bank

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.l-bank.de

Hier können Sie das Darlehen nach Prüfung der Dualen Hochschule Heidenheim beantragen.

Studiengebührenhandbuch der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Informationen des Ministeriums

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterMWK- BW Studiengebührenwebsite

Rechtsquellen

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Studiengebühren

 

Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren

Der baden-württembergische Landtag hat am 21.12.2011 die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2012 beschlossen. Details dazu finden Sie auf den Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterSeiten des Ministeriums und auf denen Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterdes Landesportals.

 

Unabhängig von der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren muss weiterhin der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 80 EURO pro Studienjahr (jeweils fällig zum 01.10.) von den Studierenden gezahlt werden.

 

Im Zeitraum Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011/2012 wurden in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren erhoben. Alle Studierenden der dortigen staatlichen Hochschulen mussten pro Semester 500 EURO Studiengebühren bezahlen. Gleichzeitig entfiel die bisherige Langzeitstudiengebühr.


Die Einnahmen aus den Studiengebühren stehen der Dualen Hochschule Heidenheim zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lehre und zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung und kommen somit ausschließlich den Studierenden zugute. Der Einführung von Studiengebühren an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg hat das Kuratorium, dem auch Studierenden-Vertreter angehören, zugestimmt.

Gebührenerhebung und Fälligkeit

Studienanfänger/innen erhalten den Gebührenbescheid rechtzeitig vor Studienbeginn zugesandt. Der Gebührenbescheid gilt für das gesamte Studium (=Dauerbescheid) und sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden!

Nach Erhalt des Gebührenbescheids kann rechtzeitig vor Semesterbeginn ein Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren oder auf Gewährung eines Darlehens der L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank) gestellt werden.

Zahlungstermine sind stets:

1. Oktober  für das Wintersemester
1. März  für das Sommersemester

Bankverbindung:

Betrag: 500 EURO/Semester
Empfänger: LOK/ DHBW Heidenheim
Konto-Nr.: 7495530102 bei der BW-Bank
BLZ: 600 501 01
Verwendungszweck: 8986420000050 HDH Matrikelnummer Name Vorname

 

 

Die Gebühren werden von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim nicht per Rechnung erhoben, sondern per Gebührenbescheid.

Adressat/in und Gebührenschuldner/in ist immer der/die Studierende.

 

Quittungen für die erfolgte Überweisung der Gebühren werden nicht erstellt. Benutzen Sie dafür bitte den Überweisungs- bzw. Einzahlungsbeleg.

Rückerstattung bei Exmatrikulation

Im Falle einer Exmatrikulation wird eine bereits bezahlte Studiengebühr binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit ganz, bei einer späteren Exmatrikulation anteilig erstattet.

Verwendung der Studiengebühren

Die Studierenden werden grundsätzlich in alle Entscheidungen über die Verwendung der Studiengebühren einbezogen. Zum Zweck der Verwendungskoordinierung wurde an der DHBW Heidenheim eine Kommission für Studiengebühren eingerichtet, die i.d.R zweimal im Jahr tagt:

 

 „Diese setzt sich zusammen aus dem Rektor oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, den Studienbereichsleitern, einem Hochschullehrer aus dem Akademischen Senat, dem Leiter der örtlichen Verwaltung sowie den Bereichssprechern und deren Stellvertretern als Vertretung der Studierenden“ (die aktuellen Mitglieder der Kommission Studiengebühren finden unsere Studierenden im Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenstere-Learning-Portal).

„Aufgabe der Kommission Studiengebühren ist die Erarbeitung von Vorschlägen gegenüber dem Rektor zur Verwendung der vom Vorstand zugeteilten Studiengebühren. Die Erarbeitung dieser Vorschläge bedarf des Einvernehmens der studentischen Mitglieder dieser Kommission

(§ 15 Abs. 3 S. 3 und 4 der Grundordnung der DHBW)“.

 

Bereits bei der Erstellung der Verwendungsvorschläge und der darauf folgenden Beurteilung werden die Studierenden durch die Studierendenvertretung beteiligt.

Darüber hinaus repräsentieren gewählte Vertreter der Studierenden deren Interessen auch in den beiden Gremien der DHBW Heidenheim, dem Akademischen Senat und dem Hochschulrat.

 

Insgesamt stand der DHBW Heidenheim im Haushaltsjahr 2009 ein Budget aus Studiengebühren in Höhe von 1.789.343 € (einschließlich der Ausgabereste aus Vorjahren) zur Verfügung. Die Einbuße in Höhe von 29% der Einnahmen durch die „neue Geschwisterreglung“, die mit Wirkung zum Sommersemester 2009 in Kraft getreten ist, konnte im Jahre 2009 noch durch die Ausgabereste der Vorjahre aufgefangen werden.

Bis zum Jahresende wurden von der DHBW Heidenheim insgesamt 1.468.570 € zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre verausgabt.

Für das Jahr 2010 sind lediglich Einnahmen in Höhe von ca. 1 Mio. € zu erwarten. Die Budgets mussten daher erheblich gekürzt werden.

 

Die Studiengebühren werden zum einen in die übergreifenden Einrichtungen (z.B. Bibliothek, Rechenzentrum, Auslandsamt, e-learning, Verwaltung der Studiengebühren, Studium generale, Qualitätsmanagement) verteilt.

Dank Studiengebühren wurden so unter anderem die Ausstattung der Bibliothek durch den Erwerb von e-books und Datenbanken verbessert und die Öffnungszeiten verlängert, das Kopier- und Druckwesen sowie Auslandaufenthalte bezuschusst, die Serverlandschaft zugunsten der Studierenden erweitert, das e-Learning-Portal eingerichtet und gepflegt...

 

Zum anderen wird jedem Studiengang nach Kurs- und Studierendenzahl ein  „Studiengangsbudget" zugewiesen, das der/die Studiengangsleiter/in nach Maßgabe der Startet den Datei-Downloadaktuellen Positivliste unter Beteiligung der Studierenden verausgabt.

Die Ausgaben müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen (Haushaltsrecht, Beschaffungsrichtlinien, Arbeitsrecht, etc.) und sich im Rahmen des Budgets halten.

Dank Studiengebühren wurden zusätzliche Veranstaltungen angeboten, Bücher beschafft, Personal eingestellt, externe Ressourcen angemietet, Projekt- und Studienarbeiten finanziert, in die Ausstattung investiert und zusätzliche Exkursionen und Zusatzqualifikationen der Studierenden bezuschusst.

 

Die Verteilung wird jährlich neu festgesetzt.

 

Im Jahr 2009 war das Verhältnis der Budgets Studiengebühren zwischen den übergreifenden und den dezentralen Einrichtungen 50:50. Im Jahr 2010 fließen 60% der Gelder in die übergreifenden Einrichtungen und 40% in die verschiedenen Studiengänge.

 

 


 
 07.02.2012 
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Letzte Änderung: 02.02.2012, 11:53