Zulassung

Studienberatung

Christian Rieck
Fon: 07321 2722-116
Fax: 07321 2722-119
Raum: 722, Marienstraße 20
rieck@dhbw-heidenheim.de

Überblick Zulassungsvoraussetzungen

 

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Ausbildungsvertrag zwischen DHBW-Student und Unternehmen

 

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Bewerbung und Zulassung zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Standort Heidenheim

 

Die Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Studium  an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Standort Heidenheim gelten folgende Voraussetzungen:

 

 

Abitur oder fachgebundene Hochschulreife  

Im Gegensatz zur Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterFachhochschulreife (z.B. Berufskolleg oder BOS/FOS 12 in Bayern) entspricht die so genannte Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterfachgebundene Hochschulreife dem Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAbitur, allerdings wird keine zweite Fremdsprache belegt.  Sie wird zum Beispiel über die Berufsoberschulen in Baden-Württemberg (siehe Übersicht und die Berufs- und Fachoberschulen in Bayern erworben.  

 

Studienmöglichkeiten an der DHBW mit fachgebundener Hochschulreife von Berufsoberschulen in Baden-Württemberg
(Technische Oberschule (TO), Wirtschaftsoberschule (WO), Berufsoberschule für Sozialwesen (SO))

 

 

 

TO

WO

SO

Sozialwesen

X

X

X

Technik

X

WIW

Wirtschaft

X

X

X

 

 

Fachhochschulreife

Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz) können Bewerber mit Fachhochschulreife zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zugelassen werden, wenn diese ihre Eignung für den Studiengang, zu dem sie die Zulassung anstreben, nachgewiesen haben. Bewerber, die mit dem Studium beginnen möchten, haben diesen Eignungsnachweis dann erbracht, wenn sie den Eignungstest bestanden haben. Ein Merkblatt, das Anmeldeformular sowie Beispielaufgaben finden Sie Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhier.

Der allgemeine Studierfähigkeitstest findet viermal jährlich statt und darf zweimal wiederholt werden.   

 

 

Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte

(nach Berufstätigenhochschulzugangsverordnung – BerufsHZVO)

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung“, das am 23. Juni 2010 in Kraft getreten ist, wurden die Hochschulzugangsmöglichkeiten beruflich qualifizierter Bewerber neu geregelt.
Beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen demnach unter bestimmten Voraussetzungen die Qualifikation für ein Hochschulstudium. Es wird unterschieden zwischen beruflich Qualifizierten mit und ohne berufliche Fortbildung.

 

Weitere Informationen  

Merkblätter und der Antrag zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung finden Sie Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rieck (07321/2722-116, rieck@dhbw-heidenheim.de).

 

 

 

Bei ausländischem Schulabschluss von ausländischen Staatsbürgern muss die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses als Zugangsberechtigung beantragt werden. Ein Formular kann im Sekretariat der Dualen Hochschule unter der Telefonnummer 07321/2722-114 angefordert werden. Der Antrag ist zu richten an die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart.

  • Anerkennung von Bildungsnachweisen anderer Bundesländer und der ehemaligen DDR als Zugangsberechtigung. Auch hier muss jeder Einzelfall geprüft werden. Zuständig ist das Oberschulamt Stuttgart, Postfach 103642, 70031 Stuttgart.

Ausbildungsstätten wie Bewerber werden gebeten, vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages prüfen zu lassen, ob eine Anerkennung des Bildungsabschlusses als Zugangsvoraussetzung für die Duale Hochschule für den in Frage kommenden Studiengang möglich ist.

 

Formale Richtlinien zur Bewerbung

Die Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz und somit auch für eine Zulassung zum Studium sind ausschließlich an die Ausbildungsstätten zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:

 

  • Eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses bzw. des letzten Schulzeugnisses.
  • Ein Lebenslauf, aus dem insbesondere der bisherige Bildungsgang und gegebenenfalls bereits erworbene Erfahrungen hervorgehen sollten.

Die Ausbildungsbetriebe werden die Bewerbungen in der Regel umgehend bestätigen und den Bewerber über deren weitere Bearbeitung informieren. Ausbildungsverträge und - soweit vorliegend - Reifezeugnisse werden dann der Dualen Hochschule zur Prüfung, bis spätestens Ende August, vorgelegt. Diese erteilt schließlich die Zulassung.


 
 04.02.2012 
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Letzte Änderung: 28.11.2011, 14:57