Zulassung

Studienberatung

Christian Rieck
Fon: 07321 2722-116
Fax: 07321 2722-119
Raum: 722, Marienstraße 20
rieck@dhbw-heidenheim.de

Überblick Zulassungsvoraussetzungen

 

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Ausbildungsvertrag zwischen DHBW-Student und Unternehmen

 

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Bewerbung und Zulassung zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Standort Heidenheim

 

Die Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Studium  an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Standort Heidenheim gelten folgende Voraussetzungen:

 

Abitur oder fachgebundene Hochschulreife

Genaue Regelungen und Ausnahmen sowie Regelungen bezüglich besonderer Schulabschlüsse aus anderen Bundesländern und dem Ausland sind unten näher ausgeführt.

 

Im Gegensatz zur Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterFachhochschulreife (z.B. Berufskolleg oder BOS/FOS 12) entspricht die so genannte Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterfachgebundene Hochschulreife dem Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAbitur (in der Regel aber ohne zweite Fremdsprache).  Sie wird zum Beispiel über TG, WG, EG oder BOS/FOS 13 erworben.  

 

Fachhochschulreife

Neue Regelung für Bewerber mit Fachhochschulreife – Eignungstests 2010


Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz) können Bewerber mit Fachhochschulreife zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zugelassen werden, wenn diese ihre Eignung für den Studiengang, zu dem sie die Zulassung anstreben, nachgewiesen haben. Bewerber, die mit dem Studium beginnen möchten, haben diesen Eignungsnachweis dann erbracht, wenn sie den Eignungstest bestanden haben. Die Startet den Datei-DownloadSatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über den Eignungstest für Bewerber mit Fachhochschulreife, ein Startet den Datei-DownloadMerkblatt sowie das Startet den Datei-DownloadAnmeldeformular zu den Eignungstests 2010 stehen hier zum Download bereit. Der allgemeine Studierfähigkeitstest darf zweimal wiederholt werden.  

 

Allgemeiner Studierfähigkeitstest

Startet den Datei-DownloadBewertungskriterien und Beispielaufgaben stehen hier zum Download bereit.

 

 

 

Hochschulzugangsberechtigung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung – BerufsHZVO

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung“, das am 23. Juni 2010 in Kraft getreten ist, wurden die Hochschulzugangsmöglichkeiten beruflich qualifizierter Bewerber neu geregelt.
Beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen demnach unter bestimmten Voraussetzungen die Qualifikation für ein Hochschulstudium. Es wird unterschieden zwischen beruflich Qualifizierten mit und ohne berufliche Fortbildung.

 

Weitere Informationen finden Sie Startet den Datei-Downloadhier.

 

Merkblatt und Antrag zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung steht Startet den Datei-Downloadhier zum Download bereit.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rieck (07321/2722-116, rieck@dhbw-heidenheim.de).

 

Modalitäten zur Anerkennung von Schulabschlüssen

  • Bei fachgebundener Hochschulreife: Die Studiengänge der Dualen Hochschule sind den Studienbereichen Wirtschaft, Technik und Sozialwesen zugeordnet. Die folgende Aufstellung zeigt, mit welcher Hochschulreife Ihnen welche Studiengänge der drei Bereiche offen stehen.

 

 

Richtung des Gymnasiums

Bereiche an der Dualen Hochschule

Wirtschaft

Technik

Sozialwesen

wirtschaftswissenschaftlich

X

X1

X

ernährungswissenschaftlich

X

X

agrarwissenschaftlich

X

X

technisch

X

X

X

sozialpädagogisch

X

X

Technische Oberschule

X

X

X

Wirtschaftsoberschule

X

X1

X

 1Nur Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen/Projekt Engineering.

 

  • Bei ausländischem Schulabschluss: Die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses als Zugangsberechtigung muss beantragt werden. Ein Formular kann im Sekretariat der Dualen Hochschule unter der Telefonnummer 07321/38-1941 angefordert werden. Der Antrag ist zu richten an die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart, Herr Renz, Jägerstr. 56, 70174 Stuttgart.
  • Anerkennung von Bildungsnachweisen anderer Bundesländer und der ehemaligen DDR als Zugangsberechtigung. Auch hier muss jeder Einzelfall geprüft werden. Zuständig ist das Oberschulamt Stuttgart, Postfach 103642, 70031 Stuttgart.

Ausbildungsstätten wie Bewerber werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den obigen Punkten gebeten, vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages prüfen zu lassen, ob eine Anerkennung des Bildungsabschlusses als Zugangsvoraussetzung für die Duale Hochschule für den in Frage kommenden Studiengang möglich ist.

 

Zulassungsbeschränkungen

Kann die Duale Hochschule Heidenheim einen Bewerber wegen Überschreitung der Kapazitätsgrenzen nicht aufnehmen, so ergeben sich für ihn folgende Möglichkeiten:

 

  • Er kann sich an einer anderen Dualen Hochschule Baden-Württemberg um Aufnahme bewerben.
  • Er kann auf eine Warteliste gesetzt werden und würde dann auf einen Studienplatz nachrücken, wenn ein Ausbildungsverhältnis dieses Studiengangs vor Beginn des Studiums aufgelöst wird.

Formale Richtlinien zur Bewerbung

Die Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz und somit auch für eine Zulassung zum Studium sind ausschließlich an die Ausbildungsstätten zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:

 

  • Eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses bzw. des letzten Schulzeugnisses.
  • Ein Lebenslauf, aus dem insbesondere der bisherige Bildungsgang und gegebenenfalls bereits erworbene Erfahrungen hervorgehen sollten.

Die Ausbildungsbetriebe werden die Bewerbungen in der Regel umgehend bestätigen und den Bewerber über deren weitere Bearbeitung informieren. Ausbildungsverträge und - soweit vorliegend - Reifezeugnisse werden dann der Dualen Hochschule zur Prüfung, bis spätestens Ende August, vorgelegt. Diese erteilt schließlich die Zulassung.


 
 03.09.2010 
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Letzte Änderung: 10.08.2010, 14:12